Eine Person im Rhein hat am Mittwochmorgen ein Großaufgebot an Rettungskräfen auf den Plan gerufen. Anrufer meldeten der Leitstelle Koblenz eine im Rhein schwimmende Person auf Höhe des Rheinhotels in Bad Breisig. Nachdem die Boote der Wehren Kripp, Bad Breisig und Brohl ausrückten, konnte eine im Fluss treibende Frau zwischen Breisig und Sinzig aufgefunden werden. Als die Person trotz mehrmaliger Aufforderung nicht ans Ufer schwimmen wollte, konnten die Kameraden die Frau überzeugen, an Bord des Brohler Mehrzweckbootes kommen. Anschließend wurde sie von der Bootbesatzung an die Kollegen des Rettungsdienstes übergeben. Der Rettungshubschrauber Christoph 23 und die Polizei unterstützten die Suchaktion von Land und aus der Luft. Neben den Feuerwehren aus Brohl, Bad Breisig und Kripp war zudem auch die Wasserschutzpolizei mit einem Boot im Einsatz.
Alarmierung: 08:35 Uhr
Wehren im Einsatz: Kripp, Bad Breisig, Brohl
Sonstige Rettungskräfte: Polizei, Wasserschutzpolizei, Christoph 23, Rettungsdienst
Eingesetzte Fahrzeuge FFW Brohl: MTF, MZB
… gewaltsamer Zugriff mit Freiheitsberaubung??? Grundsätzlich gilt auch im Rhein eine Badeerlaubnis. (Sinnvoll verboten ist es bei Hafeneinfahrten, unter Brücken vor Schiffsanlegern, oder markanten Stellen mit starken Strömungen, wie hier in der Gegend z.B. am Drachenfels.) Außerhalb der Schiffahrtsstraße- s.h Bojenmarkierung und mit 50m Abstand zu Schiffen ist es erlaubt. Zwischen Bad Breisig und Sinzig unter Berücksichtigung der oberen Punkte hätte eine „Übung“ ihr Ziel vermtl. eher erreicht, sofern der Schwimmer-/In keine Ausfallerscheinungen zeigt. Als erfahrenen Wassersportler kann ich Kindern und Unkundigen das schwimmen im Rhein nicht empfehlen. Eine gute Basis bildet man mind. zu Dritt und mit gesteuertem Beiboot, denn durch Wellengang und Lichtspiegelungen ist auch von einem schnell fahrendem Motorboot kaum ein einsames kleines Köpfchen zu sehen. Sofern sich an dieser Rechtsgrundlage nichts geändert hat, wäre meine Empfehlung- und so wie ich sie in vielen Fällen aus beider Sicht schon erlebt habe: Schwimmer kontaktieren, was plaudern und Zustand abschätzen. Unter „Schutz und Hilfe“ in/Sie was begleiten und sich eine schöne Stunde machen.
Hallo Herr Engelke, danke für Ihren Kommentar und die hilfreichen Erklärungen. Von einem „gewaltsamen Zugriff mit Freiheitsberaubung“, wie sie es nennen, war nie die Rede. Da wir die Privatsphäre aller Personen schützen, denen wir im Einsatzfall zur Hilfe eilen, veröffentlichen wir grundsätzlich keine Informationen zu deren Gesundheitszuständen. Wie sich sicherlich wissen, herrschen derzeit wenig sommerliche Temperaturen. Zudem regnete es am heutigen Morgen. Aufgrund dieser und anderer Faktoren entschied sich die Einsatzleitung dazu, nach Absprache mit Polizei und Rettungsdienst, dass die Person zu ihrem Eigenschutz nicht länger im kalten Wasser bleiben kann. Das ist der Grund, weshalb die betroffene Person von den Kameraden überzeugt wurde, an Bord des Feuerwehrbootes zu kommen.
Das ist ja unglaublich, jetzt muss die Feuerwehr sich auch noch für einen Rettungseinsatz rechtfertigen. Verrückte Welt!
Danke, dass ihr immer zur Stelle seid, wenn man euch braucht.